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Kreditinstitut ArtikelEin Kreditinstitut wird umgangssprachlich meist als Bank oder Bankhaus genannt.
Ein Unternehmen ist nachdem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) dann ein Kreditinstitut, wenn es Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Unter Bankgeschäften in dem Sinne des KWG werden gefasst:
- Einlagengeschäft : Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.
- Kreditgeschäft: Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
- Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und Schecks.
- Finanzkommissionsgeschäft : Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in dem eigenen Namen für fremde Rechnung.
- Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere.
- Investmentgeschäft : Die in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes genannten Geschäfte.
- Darlehnserwerbsgeschäft : Die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben.
- Garantiegeschäft: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
- Girogeschäft: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.
- Emissionsgeschäft: Die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
- E-Geld -Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld.
Das KWG definiert auch Ausnahmen: Die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit sind beispielsweise keine Kreditinstitute in dem Sinne des Gesetzes.
Wichtige Arten von Banken sind:
- Notenbanken: Europäische Zentralbank (EZB), Englisch: European Central Bank (ECB)
- Geschäftsbanken: Es gibt verschiedene Arten von Geschäftsbanken:
Banken wurden in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft nötig, da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung von Geld ausgetauscht wurde. Die Vermittler dieser Geldströme sind die Kreditinstitute. Zusätzlich sorgen sie für den Ausgleich zwischen Geldanlagewünschen und Kreditbedarf.
Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung in dem Wirtschaftskreis in dem Regelfall einer Reihe von nationalen und internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften (z.B. bei der Besetzung der Geschäftsleitung, bei der Bilanzierung usw.) und unterstehen in dem Regelfall zudem der Aufsicht einer eigens zuständigen Behörde. Daher gelten für sie auch besondere Anforderungen .
In Deutschland übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aus, die die Ausübung von Bankgeschäften explizit genehmigen muss. Anfang 2004 waren in Deutschland 2292 Kreditinstitute zu dem Geschäftsverkehr zugelassen.
Siehe auch: Bankwesen , Landesbank, Sparkasse, Volksbank, Raiffeisenbank, Kreditinstitute in Deutschland
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